Kupfer: wo der Satz im Rechtsakt steht
Kupfer gehört zu den Übergangsmetallen und steht in der ersten Nebengruppe, unmittelbar über Silber. Im europäischen Verzeichnis erscheint es allerdings nicht als Metall, sondern als Nährstoffname in einer Zeile des Anhangs — also in derjenigen Schicht, die zusammen mit den Artikeln gilt, und nicht im begründenden Teil davor.
Diese Verortung ist der ganze Grund, weshalb der folgende Satz hier überhaupt stehen darf. Er wird unverändert wiedergegeben, ohne Zusatz und ohne Umstellung:
Kupfer trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012